Artikel 1 – Definitionen

  1. Dein Personal Organizer, mit Sitz in 32 Grande Rue des Côtes, 51290 Sainte-Marie-du-Lac-Nuisement FRANCE – SIREN: 948 125 844 R.C.S. Châlons-en-Champagne, wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die andere Partei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Die Parteien sind der Verkäufer und der Käufer gemeinsam.
  4. Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch den Verkäufer oder in seinem Namen.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Artikel 3 – Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis ist immer sofort im Webshop zu zahlen, mit Ausnahme von Verzugszahlungen. Bei Reservierungen wird manchmal eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
  2. Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, geht der Verkäufer zum Inkasso über. Die Kosten für eine solche Abholung gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  5. Weigert sich der Käufer, an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 5 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

  1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen wird, verfällt es.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zu Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger fälliger staatlicher Abgaben.

Artikel 6 – Recht auf Widerruf

  1. Nach Erhalt der Bestellung ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung beim Verbraucher eingegangen ist. Nach der Registrierung deiner Rücksendung hast du weitere 14 Tage Zeit, um (einen Teil) deiner Bestellung zurückzugeben.
  2. Das Widerrufsrecht kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen angefertigt werden oder nur eine kurze Haltbarkeit haben.
  3. Der Verbraucher kann ein Rücktrittsformular des Verkäufers verwenden, aber das ist nicht vorgeschrieben. Dieser kann hier heruntergeladen werden.
  4. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er darf das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und – wenn möglich – in der Originalversandverpackung an den Verkäufer zurück, und zwar gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers.

Artikel 7 – Änderungen des Abkommens

  1. Stellt sich während der Ausführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend ändern.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt werden soll, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer muss den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, muss der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, muss der Verkäufer auch angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 8 – Lieferung und Gefahrübergang

  1. Sobald der Kaufgegenstand vom Käufer angenommen wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 9 – Prüfung und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, auf jeden Fall aber innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob die Qualität und die Menge der gelieferten Waren mit den Vereinbarungen der Parteien übereinstimmen oder ob die Qualität und die Menge zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen (kaufmännischen) Geschäftsverkehr an sie gestellt werden.
  2. Beanstandungen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag der Lieferung der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Wird der Beanstandung innerhalb der genannten Frist stattgegeben, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern, neu zu liefern oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
  5. Reklamationen, die ein bestimmtes Produkt betreffen, wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrags aus.
  6. Reklamationen sind ausgeschlossen, nachdem die Waren beim Käufer bearbeitet wurden.

Artikel 10 – Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Laden/Lager. Das bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer anfallen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem ihm diese Waren vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
  4. Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrages Daten vom Käufer, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist ein Richtwert. Es soll niemals eine Frist sein. Wenn die Frist überschritten wird, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle einer Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11 – Höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Ausführung des Vertrags vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z.B. Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energieausfall, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzungen, Streiks, Aussperrungen, veränderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferunternehmen, von denen der Verkäufer bei der Ausführung des Vertrags abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, der Verkäufer hat dies zu vertreten.
  4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12 – Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83, zweiter Absatz, Zivilgesetzbuch.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die an den Verkäufer gelieferten Waren und Teile bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
  2. Wenn die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil gezahlt wurde. Dies gilt als Gläubigerverzug. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware zu versichern und sie gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Wenn die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht wie vereinbart gezahlt wurde, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden dann erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß gezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14 – Haftung

  1. Die Haftung für Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung in der jeweiligen Police.
  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.

Artikel 15 – Verpflichtung zur Beschwerde

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen an den ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Wenn eine Reklamation begründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und eventuell zu ersetzen.

Artikel 16 – Garantien

  1. Wenn in der Vereinbarung Garantien enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkauften Waren dem Vertrag entsprechen, dass sie ohne Mängel funktionieren und dass sie für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Waren durch den Käufer.
  2. Mit der genannten Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschaffen werden, so dass die Folgen einer Verletzung der Garantie immer vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich bei einer Verletzung der Garantie niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Die Bestimmungen des vorherigen Satzes gelten auch, wenn der Käufer den Verstoß kannte oder durch eine Untersuchung hätte kennen können.
  3. Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder den Kaufgegenstand für Zwecke verwendet haben, für die er nicht bestimmt ist.
  4. Bezieht sich die vom Verkäufer geleistete Garantie auf einen Gegenstand, der von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller geleistete Garantie.

Artikel 17 – Geistiges Eigentum

  1. Dein Personal Organizer behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungen und Modelle usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
  2. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Your Personal Organizer nicht kopieren, vorführen und/oder Dritten zur Verfügung stellen oder in anderer Weise nutzen.

Artikel 18 – Änderung der allgemeinen Bedingungen

  1. Dein Personal Organizer ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Dein Personal Organizer bespricht größere inhaltliche Änderungen so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden.
  4. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn sich die allgemeinen Bedingungen wesentlich ändern.

Artikel 19 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem französische Recht.
  2. Das Frankreich Gericht in dem Bezirk, in dem sich dein Personal Organizer befindet, ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  4. Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
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